SiGeKo (Sicherheits- u. GesundheitsKoordinator)
 
Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Nach §4 dieser Verordnung haben Bauherrn als Veranlasser eines Bauvorhabens für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach §2 und §3 Abs. 1 BaustellV. zu veranlassen. Diese Pflicht beinhaltet auch, die Bestellung eines geeigneten Koordinators, sofern der Bauherr - mangels eigener Fachkenntnisse - die Aufgaben des Koordinators nicht selbst wahrnehmen kann (s.a. Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30). Dem SiGeKo hat der Bauherr die Aufgaben nach §3 Abs. 2 und 3 für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens zu übertragen. Mit der Beauftragung eines SiGeKo erhält der Auftraggeber die Rechtssicherheit, die er im Rahmen der anzuwendenden Sicherheitsgesetze benötigt. Wir bieten Ihnen unsere fachliche Kompetenz und Dienstleistung als SiGeKo an. Dabei erstellen wir eine Analyse der sicherheitstechnischen Erfordernisse und erarbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Im Rahmen der uns übertragenen Aufgabe führen wir Sicherheitsbegehungen durch, protokollieren evtl. sicherheitsrelevante Mängel und wirken auf deren Beseitigung hin. Bauherr und Bauleitung werden schriftlich auf dem aktuellen Stand des Baugeschehens gehalten. Bei nicht sachgemäßer Durchführung der sicherheitstechnischen Einrichtungen oder Verletzung der Arbeitsschutzgesetze werden Anordnungen unter Zugrundelegung der Arbeitsschutzgesetze und der Betriebssicherheitsverordnung getroffen. Gerne stellen wir zukünftig unsere Leistung in Ihren Dienst
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