BGV A3 und DGUV-V3

Die festen Prüfzeiträume der Berufsgenossenschaft gelten nicht mehr. Vielmehr muss durch eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2131 (TRBS 1111 § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV) ermittelt werden, in welchem Zeitraum die jeweiligen Geräte- bzw. Anlagen zu prüfen sind. Der Betreiber ist heutzutage dafür verantwortlich und sogar gesetzlich in der Pflicht, dass eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellt wird!
 
Niemand kann von einem Elektrogerät erwarten, dass es ohne Instandhaltung ewig funktioniert. Die BGV A3 Prüfung ist somit der “TÜV” für Ihre Elektroinstallation und Elektrogeräte. Die Einhaltung der Prüfungsintervalle wird durch die Berufsgenossenschaft überwacht. Bedenken Sie dieses. Auch wenn Sie bis heute eine solche Prüfung für sich ausgeschlossen haben, weil Ihr Betrieb zu klein ist, oder Sie der Meinung sind, dass diese gesetzliche  Verordnung für Sie aus irgendwelchen Gründen nicht gilt ...
 
Sie als Unternehmer, Betreiber oder Geschäftsführer sind für die Umsetzung verantwortlich! Verstöße werden mit Geldbußen geahndet. Spätestens bei einem Versicherungsschaden oder Unfall mit Personenschaden taucht die Frage nach der nachweislichen Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift auf. Wir führen die entsprechenden Prüfungen für Sie durch, dokumentieren diese und kennzeichnen die geprüften Geräte und Maschinen. Unsere Leistung passen wir, zu Ihrer Entlastung, den anstehenden Bedürfnissen an - mit Sicherheit!
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